Allgemeine Geschäftsbedingungen


Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg, wird durch Yvonne Brohme vertreten.


I.

1. Das Ausbildungsangebot Hundeschule für Menschen umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit einem Martin Rütter Hundetrainer:In. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den Martin Rütter Hundetrainer:In festgestellt.

3. Die Auswahl des Martin Rütter Hundetrainer:In für den jeweiligen Hund & Hundehalter:In erfolgt durch die Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg..

4. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem Trainingsgelände von der Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg. In Einzelfällen kann die Ausbildung auch an hiervon abweichenden Orten stattfinden.

II.

1. Die Vergütung für unsere Trainingsangebote erfragen Sie bitte telefonisch, oder Sie informieren sich darüber auf unserer Internetseite www.martinruetter.com/haldensleben oder www.martinruetter.com/magdeburg. Preisänderungen behält sich Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg ausdrücklich vor.

2. Für den Fall, das die Ausbildung nicht am o.g. Ort durchgeführt wird, ist es Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg vorgehalten, Fahrtkosten zusätzlich zu berechnen.

3. Sagt der Kunde das Gruppentraining mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, kann diese Stunden in einer anderen Gruppe während des Kurszeitraums nachgeholt werden. Ansonsten wird die Stunde vollständig abgerechnet.

4. Sagt der Kunde das Einzeltraining (Erstgespräch/ Einzelstunde/ Hausbesuch) nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen  Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Sagt der Kunde das Einzeltraining gar nicht ab, dass wird ihm diese Stunde vollständig in Rechnung gestellt.

5. Sagt der Kunde ein/en Seminar, Kurs, Workshop oder Themenabend nicht mindestens 2 Wochen vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs, Workshop bzw. der Themenabend voll berechnet.

6. Die Stunden von Gruppentraining sind innerhalb der Laufzeit zu absolvieren. Nicht genommene Stunden verfallen und werden nicht erstattet.

6. Bei der Teilnahme an einem Workshop, Kurse (ausgenommen Welpe & Junghunde) oder Sonderkurs ist es nicht möglich, verpasste oder abgesagte Stunden nachzuholen, da es sich bei diesen Trainingsangeboten um geschlossene Kurse handelt.

7. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.

8. Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.

III.

1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.

3. Chronische Erkrankungen sind dem/der Martin Rütter Hundetrainer:In bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, dem/der Martin Rütter Hundetrainer:In über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.


4. Ebenfalls ist dem/der Martin Rütter Hundetrainer:In vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.

5. Der/die Martin Rütter Hundetrainer:In ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.

6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.

IV.

1. Eine Haftung der Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg (dem/der Martin Rütter Hundetrainer:In) für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des/der Martin Rütter Hundetrainer:In handelt.

3. Soweit der Kunde durch dem/der Martin Rütter Hundetrainer:In aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

V.

Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.

VI.

Der/die Martin Rütter Hundetrainer:In übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

VII.

Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch das Zentrum für Menschen mit Hund gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

VIII.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen, die Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg von Hund und Halter:In erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.

IX.

Seminarunterlagen, die von der Martin Rütter Hundeschule Haldensleben/Magdeburg ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Frau Yvonne Brohme nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Frau Brohme reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.